Beschlussvorlage - 12/340/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage für die Errichtung von vier Einfamilienhäuser
Bismarckallee 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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27.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung von vier Einfamilienhäuser auf dem Grundstück „Bismarckallee 24“ in Aumühle.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ zur der Bauvoranfrage für die Errichtung von vier Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Bismarckallee 24“zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für den Abbruch des Bestandshauses und die Errichtung von insgesamt vier Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Bismarckallee 24. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“.
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen, für die Beurteilung der Bauvoranfrage bedeutend sind, vorhanden:
- WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2, offene Bauweise, Mindestgrundstücksgröße 1.500 m²
- Die rückwärtigen Grundstücksflächen sind in einem Abstand von mind. 5 m zur Grundstücksgrenze von Bebauung freizuhalten.
- Für die Hauptgebäude ist ein Mindestabstand von 5 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen einzuhalten.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes gehörte das gesamte Grundstück „Bismarckallee 24“ einem Eigentümer. Dies hat sich zwischenzeitlich geändert. Die im Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche und der östliche Teil des Grundstückes gehören einer zweiten Person. Gestellt wird die Bauvoranfrage nur für das Flurstück 55/26, dies hat eine Größe von 7.306 m².
Am Standort des Bestandsgebäudes möchte der Antragsteller selbst das neue Gebäude für den Eigenbedarf nutzen und den anderen Bereich veräußern.
Die Bäume an der nördlichen Grundstücksgrenze sollen erhalten bleiben. Im Lageplan sind mögliche Baufelder eingetragen und nicht die tatsächlichen Größen der Gebäude.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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125,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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300,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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909,9 kB
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