Beschlussvorlage - 12/341/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage für eine Dachaufstockung
Am Kiefernschlag 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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27.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Dachaufstockung des Gebäudes auf dem Grundstück „Am Kiefernschlag 10“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kiefernschlag/Rehkoppel“ zur Bauvoranfrage für die Dachaufstockung des Gebäudes auf dem Grundstück „Am Kiefernschlag 10“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Dachaufstockung des Gebäudes auf dem Grundstück „Am Kiefernschlag 10“ in Aumühle. Das Grundstück befindet sich in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt und muss sich nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt, fügt es sich nach Art, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche ein. Das Maß wird bestimmt durch die Grundfläche, Geschosszahl, Höhe und Volumen als absolute Größe.
In der Straße sind eingeschossige Gebäude mit überwiegend Walmdächern errichtet worden, aber es sind auch Gebäude mit Flach- und Satteldächern vorhanden. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Gebäude Am Kiefernschlag 5, 11 und 14. Diese sind höher als die anderen und bestimmen damit das Maß/Firsthöhe für diesen Bereich. Die Dachaufstockung auf 6,0 m fügt sich damit ein. Die Grundfläche des Gebäudes wird keine Änderung vorgenommen und durch die Dachaufstockung handelt es sich immer noch um ein eingeschossiges Gebäude.
Das Bauvorhaben ist daher nach § 34 BauGB zulässig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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