Beschlussvorlage - 12/343/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
 

Der Eigentümer des Grundstückes „Eichenweg 10 a“ hat als Ersatzpflanzung zwei einheimische Laubbäume auf seinem Grundstück zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammdurchmesser von mindestens 18 – 20 cm in 100 cm Höhe zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der Qualitätsbestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach Eingang des Schreibens vollständig vorzunehmen und nachzuweisen (Fotos, Kaufbeleg).

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Vom Ordnungsamt wurde eine Fällgenehmigung für eine Eiche zur Abwehr weiterer Gefahren für das Grundstück „Eichenweg 10 a“ erteilt. Aufgrund des Abbruches eines großen Kronenbereiches war die Standsicherheit nicht mehr ausreichend gegeben.
Der Baum war gemäß dem Bebauungsplan Nr. 2 „Kuhkoppel“ geschützt. Hierfür ist gemäß Bebauungsplan eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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