Beschlussvorlage - 12/328/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt:

 

a)     die Jahresrechnung 2014 mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

      im Verwaltungshaushalt von5.316.126,05 Euro

      im Vermögenshaushalt von1.891.559,98 Euro

      insgesamt7.207.686,03 Euro

      wird festgestellt;

b)     die Haushaltsüberschreitungen 2014

im Verwaltungshaushalt von126.712,93 Euro

im Vermögenshaushalt von    3.219,59 Euro

insgesamt129.932,52 Euro

zu genehmigen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Jahresrechnung 2014 belaufen sich (Anlage 1) die bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

des Verwaltungshaushaltes auf5.316.126,05 Euro

des Vermögenshaushaltes auf1.891.559,98 Euro

insgesamt7.207.686,03 Euro.

 

Der darin enthaltene Überschuss nach § 39 Abs. 3 Satz 2 GemHVO beträgt 297.729,46 Euro und wurde vor Abschluss der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Die Haushaltsüberschreitungen 2014 (Anlage 2) betragen

im Verwaltungshaushalt126.712,93 Euro

im Vermögenshaushalt    3.219,59 Euro

insgesamt      129.932,52 Euro.

 

Die Entwicklung der Rücklagen, die Behandlung der Haushaltsreste und die Verbindlichkeiten sind in der Anlage zum Jahresabschluss 2014 dargestellt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

im Vermögenshaushalt:

Ja

 

gem. Sollabschluss

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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