Beschlussvorlage - 12/329/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt:

 

a)     die Jahresrechnung 2014 der Stiftung Aumühle mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

im Verwaltungshaushalt von37.530,53 Euro

im Vermögenshaushalt von10.468,21 Euro

Insgesamt47.998,74 Euro

Wird festgestellt;

b)     die Haushaltsüberschreitungen 2014

im Verwaltungshaushalt von1.472,71 Euro

im Vermögenshaushalt von8.030,00 Euro

insgesamt9.502,71 Euro

zu genehmigen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Jahresrechnung 2014 belaufen sich (Anlage 1) die bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

des Verwaltungshaushaltes auf 37.530,53 Euro

des Vermögenshaushaltes auf10.468,21 Euro

insgesamt47.998,74 Euro.

 

Der darin enthaltene Überschuss nach § 39 Abs. 3 Satz 2 GemHVO beträgt 2.438,21 Euro und wurde vor Abschluss der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Die Haushaltsüberschreitungen (Anlage 2) betragen

im Verwaltungshaushalt1.472,71 Euro

im Vermögenshaushalt8.030,00 Euro

insgesamt9.502,71 Euro.

 

Die Entwicklung der Rücklage ist in der Anlage zur Haushaltsrechnung 2014 dargestellt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

gem. Sollabschluss

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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