Beschlussvorlage - 12/331/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Turnierplatz" (Flurstück 60/2 der Flur 47, Gemarkung Sachsenwald
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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27.10.2015
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Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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19.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB / § 4 (2) BauGB) des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aumühle, für das Gebiet „Turnierplatz“ (Flurstück 60/2 der Flur 47, der Gemarkung Sachsenwald), abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit folgendem Ergebnis geprüft:
1.1Berücksichtigt werden die Stellungnahmen auf den Seiten 1 bis 7 dieses Beschlusses.
1.2Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben; aber keine Anregungen vorgetragen:
-Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden
-NABU
-Handwerkskammer Lübeck
-Industrie- und Handelskammer Lübeck
-Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
-Landeskriminalamt S-H
-Schleswig-Holstein Netz AG
-Hamburg Wasser
-Deutsche Telekom Technik
-GM.SH
-GUV Schwarze Au-Amelungsbach
-Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
-Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH)
-Kabel Deutschland GmbH
-Stadt Reinbek
-TenneT TSO GmbH
-e-werk Sachsenwald GmbH
-Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG
-Hamburger Verkehrsbund GmbH
-Archäologisches Landesamt S-H
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Bürgermeister wird beauftragt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 13.11.2014 den Aufstellungsbeschluss für die
10. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde vom 22.04.2015 bis zum 06.05.2015 durchgeführt.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.07.2015 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt durch Schreiben vom 27.08.2015.
Die öffentliche Auslegung der Planung erfolgte 28.08.2015 bis zum 28.09.2015.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind zu prüfen..
Anlagen
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1
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