Beschlussvorlage - 12/345/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebsgebäude Friedhofsverwaltung
hier: Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- F. Jacob
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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03.11.2015
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Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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19.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt unter Bezugnahme auf den Antrag der ev. Kirchengemeinde Aumühle vom 22.10.2015, sich an den Kosten für den Bau eines Verwaltungsgebäudes wie folgt zu beteiligen:
Der Zuschuss der Gemeinde Aumühle wird nur für die Kosten gewährt, für die eine ordnungsgemäß durchgeführte Ausschreibung nach den Vergaberichtlinien nachgewiesen werden kann.
Der Zuschuss der Gemeinde Aumühle wird auf einen Drittel der tatsächlichen Baukosten begrenzt, maximal jedoch 161.667 Euro (1/3 von 485.000 Euro).
Mit dem Bewilligungsbescheid ist
- eine Regelung zum Wertausgleich zu formulieren, analog der Formulierungen über Investitionszuschüsse im Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag für die ev. Kindertagesstätte;
- die ev. Kirchengemeinde aufzufordern, eine Abschreibungsrücklage für dieses Gebäude zu bilden, damit zukünftige Kosten hieraus zu begleichen sind.
Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2016 der Gemeinde einzuplanen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Friedhofsverwaltung plant den Neubau eines Betriebsgebäudes und ist dazu an die Gemeinden Aumühle und Wohltorf mit der Bitte um Gewährung eines jährlichen Zuschusses herangetreten.
Der letzte Stand der Planungen und Anträge der Friedhofsverwaltung können dem dieser Vorlage beigefügten Besprechungsvermerk vom 28.09.2015 entnommen werden.
Mit Schreiben vom 22.10.2015 legt die Kirchengemeinde Darlehensberechnung sowie eine Kostenschätzung der Baumaßnahme vor (vgl. Anlage 2 – 4).
In der Finanzausschusssitzung vom 03.11.2015 wurde der Gemeindevertretung die Gewährung eines einmaligen Investitionszuschusses zu einem Drittel empfohlen, statt einem jährlichen Zuschuss über 20 Jahre.
Ergänzend zur Empfehlung aus dem Finanzausschuss wurden im Beschlussvorschlag Regelungen für den Zuschussbescheid formuliert.
Die darin erwähnte Abschreibungsrücklage wird durch die Friedhofsgebühren finanziert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,6 kB
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808,6 kB
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359,3 kB
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