Beschlussvorlage - 12/247/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Gemeinde Aumühle beschließt die 1. Änderungssatzung zur Erhaltungssatzung „Billenkamp“.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 9 ist seit Februar 2015 rechtskräftig. Gleichzeitig gilt für diesen Bereich die Erhaltungssatzung „Billenkamp“. Entspricht das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes können Bauherren eine Genehmigungsfreistellung nach § 68 LBO beantragen. Mit dem Bauvorhaben darf dann einen Monat nach Einreichung der erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde begonnen werden. Eine Genehmigung des Vorhabens nach der Erhaltungssatzung durch den Bauausschuss kann innerhalb dieser Frist nicht gewährleistet werden. Daher ist die Erhaltungssatzung „Billenkamp“ anzupassen und nur noch auf verfahrensfreie Vorhaben, die keine Baugenehmigung bedürfen, anzuwenden, wie z. B. die Errichtung eines Gartenhäuschens oder eines Carports.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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