Beschlussvorlage - 12/258/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt die Erhaltungssatzung „Müllerkoppel“ zu erlassen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Für alle Geltungsbereiche von Bebauungsplänen sind in Aumühle Erhaltungssatzungen vorhanden. Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 8 „Müllerkoppel“ wurde bisher keine erlassen. Ein Grund hierfür könnte sein, dass des sich bei dem Bebauungsplan Nr. 8 um einen qualifizierten Bebauungsplan von 1979 handelt. Außer dem neuen Bebauungsplan Nr. 9 sind in Aumühle keine qualifizierten Bebauungspläne vorhanden.

 

Im Sinne der Gleichstellung aller Grundstückseigentümer wird empfohlen, für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 8 eine Erhaltungssatzung zu erlassen. Durch die Erhaltungssatzung können verfahrensfreie Bauvorhaben, die keine Baugenehmigung bedürfen, besser gesteuert werden und städtebauliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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