Beschlussvorlage - 12/370/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: "Bismarckallee 15"
Vorstellung der städtebaulichen Idee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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26.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle bittet das Planungsbüro BSK, auf Grundlage der Variante ___ , die Unterlagen für den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Beratung vorzubereiten.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Beratung des Themas im letzten Bauausschuss und eines anschließend zwischen dem Planungsbüro, dem Architekten und dem Amt geführten Gespräch wurde die Planung modifiziert. Das Planungsbüro BSK wird die beiden Varianten mit einer oder zweit Zufahrten in der Bauausschusssitzung erläutern.
Auf Wunsch des Bauausschusses wird die Anzahl der Stellplätze erhöht. Für jedes Gebäude werden zusätzlich zwei Besucherstellplätze errichtet. Dies führt zu keiner Veränderung der Lärmwerte, da für die Erstellung des Gutachtens ein Zuschlag von
100 % gewählt wurde, siehe Lärmgutachten S. 14. Der erneut geäußerte Wunsch des Bauausschusses zur Errichtung einer Tiefgarage kann seitens des Eigentümers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfüllt werden. Dies wurde schon in der ersten Ausschusssitzung zu diesem Thema am 20.03.2014 vorgetragen.
Aus Gründen des Denkmalschutzes bleibt die Planung für die Gebäude unverändert. Das Gebäude auf dem gegenüberliegenden Grundstück Bismarckallee 12 steht unter Denkmalschutz. Aus Gründen des Umgebungsschutzbereiches des Denkmals bedürfen die Gebäude auf dem Grundstück Bismarckallee 15 eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Diese ist nach intensiver Absprache von der Denkmalschutzbehörde erteilt worden. Wie aus dem Ansichtenvergleich erkennbar ist, fügen sich die geplanten Gebäude von der Höhe in die Umgebung ein.
Das Gutachten des Biologen für die Artenschutzprüfung ist beauftragt, liegt aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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543,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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836,9 kB
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