Beschlussvorlage - 12/013/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die anliegende Haushaltssatzung nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2016 mit den in der Finanzausschusssitzung vorgenommenen Änderungen zu beschließen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung legt hiermit den 1. Entwurf der Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2016 vor.

 

Die Haushaltssatzung wird zur Beratung unausgeglichen vorgelegt. Sie sieht keine Kredite und Verpflichtungsermächtigungen vor. Es ist geplant, eine/n Schulsozialarbeiter/in und eine/n Bauhofleiter/in einzustellen, so dass sich die Beschäftigtenzahl auf 7,5 Stellen erhöht.

 

Die Hebesätze bleiben unverändert, ebenso der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für die der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann.

 

Die Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- aus auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt und wurden schon teilweise in den Gremien beraten und beschlossen.

 

Das Defizit im Verwaltungshaushalt beläuft sich auf 409.400 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt wird insbesondere durch Ausgaben für den Straßenbau geprägt.

Weiterhin ist die Beschaffung eines weiteren Fahrzeuges für den Bauhof vorgesehen.

 

Das Defizit im Vermögenshaushalt beläuft sich auf 1.661.000 EUR, so dass das Gesamtdefizit in dem beiliegenden Entwurf 2.070.400 beträgt.

 

Die allgemeine Rücklage weist derzeit einen Stand in Höhe von 1.116.561,50 EUR auf. Ein Ergebnis des Jahresabschlusses 2015 ist hier noch nicht berücksichtigt. Hierbei sei erwähnt, dass sich die Gemeinde Aumühle selber die Vorgabe gegeben hat, eine Mindestrücklage in Höhe des Restvaluta Darlehen energetische Sanierung Schule vorzuhalten. Das Restvaluta beträgt zum 01.01.2016 811.480 EUR.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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