Beschlussvorlage - 12/003/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten Eiche und Buche auf dem Grundstück „Müllerkoppel 12 b“ in Aumühle.

 

Als Ersatzpflanzung ist die Anpflanzung von vier einheimischen Laubbäumen vorzunehmen. Die Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm in 100 cm Höhe auf dem eigenen Grundstück zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der Qualitätsbestimmung des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach Eingang der Genehmigung des Befreiungsantrages vollständig vorzunehmen und beim Amt nachzuweisen (Fotos, Kaufbelege).

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag zur Fällung von zwei Bäumen auf dem Grundstück „Müllerkoppel 12 b“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. In diesem Plan sind alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in einem Meter Höhe, zu erhalten. Bäume, die zur Gefahrenabwehr wegen Krankheiten oder sonstiger Schäden gefällt werden müssen, sind im Verhältnis

1 : 2 zu ersetzen.

 

Die Begründung für den Fällantrag ist der Vorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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