Beschlussvorlage - 12/004/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: 1
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung von 3 Wohngebäuden, Nr. 1 mit drei Vollgeschossen sowie Nr. 2 und Nr. 3 mit einem Vollgeschoss, auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 8 in Aumühle.

 

Beschlussvorschlag: 2
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt gemäß § 15 BauGB einen Antrag auf Zurückstellung der Entscheidung der Zulässigkeit der Bauvoranfrage für die Errichtung von 3 Wohngebäuden auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 8“ für einen Zeitraum von 12 Monaten.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung von 3 neuen Wohngebäuden auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 8. Das Bestandshaus direkt an der Sachsenwaldstraße soll abgebrochen werden.

 

Mit der Bauvoranfrage sollen die folgende Zulässigkeiten geklärt werden:

Wohnhaus Nr. 1 mit 3 Vollgeschossen

Standort Wohnhauses Nr. 2 mit einem Vollgeschoss

Standort Wohnhauses Nr. 3 mit einem Vollgeschoss

 

Die Wohnhäuser Nr. 2 und 3 orientieren sich architektonisch an das Bestandshaus Nr. 4 (siehe Anlage 2).

 

Das Grundstück Sachsenwaldstraße 8 befindet sich im Geltungsbereich des in Planung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 a. Der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.11.2013 gefasst. Die Bekanntmachung ist aber versehentlich nicht erfolgt, sodass die Veränderungssperre beim Eingang der Bauvoranfrage am 23.12.2015 noch nicht rechtskräftig war.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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