Beschlussvorlage - 12/010/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Bauausschuss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ nach § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planen und Bauen, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Planungsbüro BSK präsentiert die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ in der Sitzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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