Beschlussvorlage - 12/341/2015-2
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage für eine Dachaufstockung
Am Kiefernschlag 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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21.01.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Dachaufstockung des Gebäudes auf dem Grundstück „Am Kiefernschlag 10“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kiefernschlag/Rehkoppel“ zur Bauvoranfrage für die Dachaufstockung des Gebäudes auf dem Grundstück „Am Kiefernschlag 10“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bauvoranfrage wurde bereits in den Sitzungen des Bauausschusses am 27.10.2015 und am 26.11.2015 beraten (siehe Vorlagen 12/341/2015 und 12/341/2015-1). In der letzten Sitzung wurde die Entscheidung vertagt, um bei einem Ortstermin mit der Bauaufsicht zu vereinbaren. Die Bauaufsicht lehnt einen Ortstermin ab, weil der Straßenzug dort aufgrund eines früheren Bauvorhabens hinreichend bekannt. Das Gebäude fügt sich mit dem Maß der baulichen Nutzung mit einer Firsthöhe von 6,0 m in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB ein.
Die Begründung der Ablehnung aus Gründen des „Ensembles“, weil die anderen drei Gebäude im Stichweg über Flachdächer verfügen, wird seitens der Bauaufsicht nicht als stichhaltiges Argument angesehen. Das Ensemble steht nicht unter Denkmalschutz. Bei erneuter Ablehnung der Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen durch die Kommunalaufsicht ersetzt.
Anmerkung von der Bauaufsicht: Bei dem Grundstück „Am Kiefernschlag Nr. 18“ hat die Gemeinde seinerzeit auf so eine Gestaltung gedrängt, da sie das Grundstück verkaufen wollte.
