Beschlussvorlage - 12/015/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB zur 4. Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Pfingstholzallee 11a-d.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Beantragt wird die 4. Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Pfingstholzallee 11a-d.

Die 3. Verlängerung der Baugenehmigung gilt bis zum 19.03.2016. Nach § 75 Abs. 2 LBO kann die Baugenehmigung auf schriftlichen Antrag um 2 Jahre verlängert werden. Der Antrag ist fristgerecht am 12. Januar 2016 bei der Bauaufsicht in Ratzeburg eingegangen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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