Beschlussvorlage - 12/272/2015-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von zwei geschützten Buchen (Baum Nr. 1 und Nr. 2) auf dem Grundstück Eichenweg 1A. Weiterhin stimmt der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle der Kronenpflege der geschützten Bäume Nr. 3 (Buche) und Nr. 4 – 5 (Eichen) zu.

 

Beschluss 2:

Für die gefällten Bäume sind gemäß dem Bebauungsplan Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1:2 auf dem Grundstück Eichenweg 1A vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat vier einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

Beschluss 3:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stimmt dem Antrag zu, dass die Ersatzpflanzung nicht auf dem Grundstück Eichenallee 1A vorgenommen werden muss, sondern diese im Rahmen der geplanten Neubepflanzung der Bismarckallee bzw. des Rathausgartens mit Zitronenahorn vorgenommen werden kann. Als Ersatzpflanzung sind die Kosten für die Anpflanzung von vier Bäumen zu erstatten.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung von zwei Buchen (Baum Nr. 1 und Nr. 2) auf dem Grundstück Eichenweg 1A sowie die Genehmigung zum Kronenschnitt für die Bäume Nr. 3 – 5). Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. In diesem Plan sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm in 1 m Höhe geschützt.

 

Der Fällungsantrag für die beiden Buchen wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 25.06.2015 beraten und negativ beschieden. Es wurde empfohlen, ein Fachgutachten zur Klärung der Sicherheitsproblematik zu beauftragen. Das Ergebnis ist dem beigefügten Gutachten zu entnehmen.

 

Der Antragsteller beantragt weiterhin, die Ersatzpflanzung nicht auf seinem Grundstück durchzuführen, sondern diese im Rahmen der geplanten Neubepflanzung der Bismarckallee bzw. des Rathausgartens mit Zitronenahorn durchführen zu können.

 

Anmerkung: Die Ersatzpflanzung ist für den Bereich des Bebauungsplanes gedacht, denn das städtebauliche Ziel dieser Festsetzung ist der Erhalt des waldartigen Charakters der Siedlung .

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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