Beschlussvorlage - 12/020/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beauftragt den Bürgermeister eine Verträglichkeitsprüfung (-untersuchung) durch einen Biologen für den Standort des Waldkindergartens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aumühle in Auftrag zu geben.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.11.2015 den Abschließenden Beschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Waldkindergarten) gefasst. Am 26.11.2015 wurde den Einwendern das Abwägungsergebnis ihrer Stellungnahme mitgeteilt.

Am 01.Dezember 2015 ist daraufhin eine Rückmeldung von der Unteren Naturschutz-behörde eingegangen, dass die erarbeitete FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht den gestellten Anforderungen entspricht und damit nicht ausreichend belegt ist, dass der Betrieb des Waldkindergartens zu keiner Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Natura 2000 Gebietes führt. In der bisherigen Untersuchung wurde nur der Standort des Bauwagens überprüft und nicht das Umfeld, in dem die Kinder sich bewegen. Erst wenn die Verträglichkeit hinreichend nachgewiesen wird, erteilt die Untere Naturschutzbehörde ihre Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Nur mit dieser Zustimmung wird das Innenministerium die Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes erteilen.


Die Sachlage sollte mit dem zuständigen Leiter des Fachbereiches Regionalentwicklung, Umwelt und Bauen erörtert werden. Seit Dezember wird seitens BSK versucht einen Termin mit dem Kreis zu koordinieren. Dieser findet erst am 16.02.2016 statt. Zwischenzeitlich wurde seitens des Amtes am 18.12.2015 telefonisch versucht, mit der Naturschutzbehörde eine Einigkeit zu erzielen, welche genauen Anforderungen gestellt werden und ob diese Untersuchung durch eine Potentialanalyse möglich ist oder eine tatsächliche Kartierung notwendig ist. Zur Klärung dieser Fragestellung waren interne Absprachen der Naturschutzbehörde notwendig.
Erst am 08.02.2016 ist hierzu eine Rückmeldung eingegangen. Die Gemeinde wird aufgefordert, eine Verträglichkeitsprüfung (-untersuchung) durch einen Biologen durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Ja
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja

überplanmäßig:

Nein

außerplanmäßig:

Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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