Berichtsvorlage - 12/021/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Info zum Waldkindergarten
Beauftragung einer biologischen Untersuchung (Vogelschutzgebiet)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
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Kenntnisnahme
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29.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beauftragt den Bürgermeister eine Verträglichkeitsprüfung (-untersuchung) durch einen Biologen für den Standort des Waldkindergartens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aumühle in Auftrag zu geben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Zulässigkeit der Aufstellung des Bauwagens für den Waldkindergartens musste der Flächennutzungsplan der Gemeinde Aumühle geändert werden. Die Gemeinde hat das Bauleitplanverfahren durchgeführt und der Abschließende Beschluss für die
10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 12.11.2015
gefasst. Am 26.11.2015 wurde dem Kreis das Abwägungsergebnis ihrer Stellungnahme, welche im Planverfahren abgegeben wurde, mitgeteilt.
Am 01.Dezember 2015 ist daraufhin eine Rückmeldung von der Unteren Naturschutz-behörde eingegangen, dass die erarbeitete FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht den gestellten Anforderungen entspricht und damit nicht ausreichend belegt ist, dass der Betrieb des Waldkindergartens zu keiner Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Natura 2000 Gebietes (Europäisches Vogelschutzgebiet) führt. In der bisherigen Untersuchung wurde nur der Standort des Bauwagens überprüft und nicht das Umfeld, in dem die Kinder sich bewegen. Erst wenn die Verträglichkeit hinreichend nachgewiesen wird, erteilt die Untere Naturschutzbehörde ihre Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Nur mit dieser Zustimmung wird das Innenministerium die Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes erteilen.
Erst am 08.02.2016 ist von der Naturschutzbehörde eine Rückmeldung eingegangen, in welcher Form das biologische Gutachten durchgeführt werden muss. Der Biologe soll eine Kartierung des Vogelbestandes während der Brutzeit durchführen. Das Gutachten wurde zwischenzeitlich beauftragt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Nein | außerplanmäßig: | Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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