Berichtsvorlage - 12/041/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Statusbericht Ausbau Weidenstieg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Jens Blume
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
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Kenntnisnahme
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28.04.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Aumühle hat auf Ihrer Sitzung am 16.07.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeindevertretung beschließt, die Planungsleistungen (LPH 1 – LPH 3 gemäß HOAI) sowie alle notwendigen Voruntersuchungen, wie z.B. die Vermessungsleistungen und Baugrunduntersuchungen, gemäß dem Angebot des wirtschaftlichsten Bieters für rd. 39.500 Euro durchführen zu lassen. Für die Planungsleistungen LPH 1 – LPH 3 sowie der notwendigen Voruntersuchungen für den Ausbau der Anliegerstraße Weidenstieg stehen 40.000,00 Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieter die notwendigen Aufträge zu erteilen.“
Die Planungs- und Vermessungsleistungen sowie erforderliche Baugrunduntersuchungen wurden am 11.08.2015 an ein Ingenieurbüro übergeben.
Bearbeitungsstand
Bislang wurden die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) abgeschlossen. Vor dem Bearbeiten der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind unter anderem Gespräche mit Erbbauberechtigten über den Bau von Parkplätzen auf den von der Planung betroffenen Grundstücken erforderlich. Des Weiteren ist über ein mögliches Leitungsrecht zum Queren eines Grundstückes mit einer neu herzustellenden Ablaufleitung der Oberflächenentwässerung zu verhandeln. Nach dem Klären dieser, für die weitere Planung zwingend erforderlichen, Randbedingungen und dem Festlegen auf eine der im Rahmen der Vorplanung untersuchten Varianten durch die Gemeinde erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphase 3. Es ist angestrebt, diese bis zum Ende des Jahres abzuschließen, so dass die im Zuge der Bearbeitung erstellte Kostenberechnung als Grundlage der Haushaltsplanung zum Umsetzen der Maßnahme vorliegt.
Planungskosten
Bis zum Abschluss der Leistungsphase 2 beliefen sich die Kosten der Planung einschl. der Vermessungsarbeiten auf rd. 18.255 €.
Die Planungskosten der Leistungsphase 3 belaufen sich auf ca. 19.200,- Euro. Für die weitere Planung stehenden mit rd. 21.745 € ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Kosten der Leistungsphasen 4 – 9 betragen, einschließlich Vermessung und Baugrunduntersuchungen, rd. 42.500 €.
Die Endgültige Höhe der Planungskosten kann erst nach dem Erstellen der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) ermittelt werden.
Herstellungskosten
Die Kosten der Herstellung sind stark von der gewählten Ausbauvariante abhängig. Je nach Ausbauumfang werden die Baukosten auf 655.000,- € bis 854.000,- € brutto für die Verkehrsanlagen und Oberflächenentwässerung geschätzt.
Im Rahmen der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung wurde von dem mit der Planung beauftragten Ingenieurbüro die erfolgte Untersuchung eines getrennten Ausbaus der Oberflächenentwässerung und der Verkehrsanlagen erläutert. Die Untersuchung ergab, dass der getrennte Ausbau von Oberflächenentwässerung und Verkehrsanlagen im Weidenstieg wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Bis zum Ausbau der Verkehrsanlagen werden daher Schäden an der Oberflächenentwässerung kleinräumig repariert.
Zeitplanung Beginn Leistungsphase 4 bis Baubeginn
Nach dem Bereitstellen weiterer Haushaltsmittel für den Ausbau des Weidenstieges beträgt die reine Bearbeitungszeit der Leistungsphasen 4 bis 6 ca. 2,5 Monate, die Zeit für die Vergabe der Leistungen bis zum Baubeginn weitere ca. 2 bis 2,5 Monate.
Hierbei ist nicht die Dauer bis zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis der geplanten Oberflächenentwässerung sowie das herbeiführen von erforderlichen Beschlüssen der Gemeinde berücksichtigt
