Berichtsvorlage - 12/040/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bestandteil der Baugenehmigung der neuen Turnhalle aus dem Jahr 1992 ist die Errichtung von 44 Stellplätzen in dem Bereich der zur Diskussion stehenden Fläche am Schwarzen Weg. Weiterhin sind aufgrund der Größe der alten Turnhalle 7 Stellplätze zu errichten. Insgesamt sind 51 Stellplätze nachzuweisen. Für die Schule, Kita, Krippen sind 18 Stellplätze nachzuweisen. Diese können auf die 51 Stellplätze angerechnet werden, weil sie nur tagsüber benötigt werden.

 

Da die Gemeinde Aumühle aufgrund der Kosten für die Errichtung des Parkplatzes bisher keine Entscheidung für den Bau der Stellplatzanlage am Schwarzen Weg getroffen hat, wird versucht ein Konzept für eine Parkplatzzwischenlösung zu finden. Folgende Flächen wurden diesbezüglich überprüft:


Parkplätze vor der Turnhalle:

Nach Auskunft des Verkehrsplanungsbüros darf die Bürgerstraße nicht als verkehrsbe-ruhigter Bereich, die sogenannte Spielstraße, ausgewiesen werden, wenn der Parkplatz weiterhin genutzt werden soll. Dieser Parkplatz ist aber Bestandteil von Baugeneh-migungen der alten Turnhalle sowie Bestandteil der Baugenehmigungen für Mitarbeiterparkplätze der Krippe (Agilo). Weiterhin wird in der Baugenehmigung für die Modernisierung der Schule auf die vorhandenen Stellplätze verwiesen. Für die Krippe im Nebengebäude der alten Turnhalle („Pappschachtel“) wurde im Baugeneh-migungsverfahren 2014 ein Abweichungsantrag gestellt, dass die notwendigen Stellplätze im Gesamtkonzept der geplanten Stellplatzanlage nachgewiesen werden. Der Nachweis ist auch Auflage der Baugenehmigung.

Die bisher praktizierte Sperrung der Parkplätze am Vormittag ist unzulässig, da sie den Baugenehmigungen widerspricht.

 

Lehrerparkplätze

Die Lehrerparkplätze können für die Turnhalle derzeit nicht angerechnet werden, weil die Erschließung planungsrechtlich nicht gesichert ist. Offiziell ist das Schulgelände über die Ernst-Anton-Straße erschlossen. Durch den Neubau der Krippe (Agilo) sind die Lehrerparkplätze nicht mehr von der Ernst-Anton-Straße erreichbar, diese wurden in der Vergangenheit auch nie von dort angefahren, aber theoretisch hätte die Möglichkeit bestanden. Jetzt können die Lehrerparkplätze nur über den Schwarzen Weg angefahren werden. Dieser Weg befindet sich im Privateigentum. Um die Erschließung des Lehrerparkplatzes bauordnungsrechtlich einwandfrei zu regeln und ist auch heute schon zwingend eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer anzustreben. Die Erschließung kann durch eine Baulast sichergestellt werden. Diese Baulast ist notwendig, unabhängig, ob der Parkplatz Schwarzer Weg gebaut wird oder nicht.

 

Parkplätze in der Kehre der Ernst-Anton-Straße

Diese öffentlichen Parkplätze können nicht als Stellplätze für die Turnhalle angerechnet werden. Als Kurzzeitparkplätze für Eltern für den Hol- und Bringdienst ihrer Kinder zur Kita Montessori konnten 6 Stellplätze in der Baugenehmigung angerechnet werden. Dies ist aber nicht für die Nutzer der Turnhalle möglich, denn diese sind keine Kurzzeitparker.

 

Parkplätze Sachsenwaldstraße 18

Auch diese Stellplätze stehen nicht für eine Parkplatzzwischenlösung zur Verfügung, da der TuS Aumühle-Wohltorf diese Parkplätze für die eigene Nutzung benötigt, siehe Anlage.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass keine Flächen für eine Parkplatzzwischenlösung zur Verfügung stehen.

 

Nach den letzten Kostenberechnungen des Planungsbüros vom 11. Januar 2016 und 19. April 2016 belaufen sich die Kosten auf 276.000 €, davon sind 40.000 € für die Waldumwandlung und ca. 60.000 € für die Lärmschutzwand des Parkplatzes. Das Lärmgutachten liegt trotz zahlreichen Nachfragen bis zum heutigen Tag immer noch nicht vor. M + O hat sich verpflichtet, das Gutachten bis zum 27.04.2016 zu erstellen.

 

Bitte beachten Sie auch die Anlage mit dem Schreiben der unteren Forstbehörde vom 26.08.2004.

 

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Anlagen

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