Beschlussvorlage - 12/037/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, für den Abbruch der Garage und Neuerrichtung eines Carports auf dem Grundstück „Eichenweg 14“, eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Geplant ist die Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück Eichenweg 14 in Aumühle. Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ und der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“.
Der Doppelcarport soll an derselben Stelle der bisherigen Garage errichtet werden, die aufgrund eines großen Sturmschadens abgebrochen werden muss.

Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen zur Stellplätzen, Garagen, Zufahrten vorhanden:
- Pro Wohneinheit max. 30 m² für Stellplätze und/oder Garagen
- Garagen benötigen einen Mindestabstand von 3 m zur Straßenbegrenzungslinie


Das Wohngebäude hat zwei Wohneinheiten und die maximale Größe des Carports dürfte 60 m² betragen. Der beantragte Doppelcarport hat die Maße von 5,50 m x 6,5 m = 35,75 m². Der Carport hat einen Abstand von 5 m zur Straße. Die Vorgaben des Bebauungsplanes werden erfüllt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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