Beschlussvorlage - 12/038/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage Errichtung eines Wohngebäudes und Befreiungsantrag für die Fällung einer Buche
Eichenweg 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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21.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten Buche, welche an der vorderen Grenze des Grundstückes Eichenweg 6 steht.
Für die gefällte Buche ist gemäß dem Bebauungsplan Nr. 2 eine Ersatzpflanzung von zwei einheimischen Laubbäumen auf dem Grundstück Eichenweg 6 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die Bäume müssen einen Stammumfang von 18-20 cm in 100 cm Höhe aufweisen, Hochstamm, 3 x verpflanzt. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach Fällung durch geeignete Nachweise (Fotos, Kaufbelege) zu belegen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB für den Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Eichenweg 6. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ sind einzuhalten. Eine Zustimmung für die Unterschreitung der Grundstücksmindestgröße wird nicht in Aussicht gestellt.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Müllerkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Eichenweg 6 in Aussicht zu stellen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für den Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Eichenweg 6 sowie ein Befreiungsantrag zur Fällung einer geschützten Buche, welche einen Stammumfang in 100 cm Höhe von 293 cm aufweist.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. In dem Bebauungsplan sind alle Bäume ab einem Stammumfang in 100 cm Höhe geschützt. Ersatzpflanzungen sind im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Aus dem beigefügten Baumgutachten ist ersichtlich, dass die Baumkrone zurzeit nicht verkehrssicher ist.
Weiterhin kann der geplante Neubau nicht an demselben Standort errichtet werden, weil zwischen den Häusern eine Abstandsfläche von 6 m eingehalten werden muss. Der Neubau muss daher näher an der vorderen Grundstücksgrenze errichtet werden und befindet sich dann im Kronenbereich der Buche.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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