Beschlussvorlage - 03/044/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt, die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Dassendorf entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.

Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2015 fand eine Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes statt, die zu spürbaren Erhöhungen im Bereich der Personalkosten geführt haben.

 

Nach § 76 Abs. 2 GO hat die Gemeinde die Pflicht - vorrangig vor Steuern - Entgelte für ihre Leistungen, hier Kindertagesbetreuung, zu erheben.

 

Nach den Zuschussregelungen des Kreises dürfen die Elternbeiträge 38 % der laufenden Betriebskosten nicht übersteigen.

 

Inhaltlich wird auf die zu diesem TOP vorliegende Vorkalkulation der Elterngebühren verwiesen.

 

Das Ergebnis ist dem Kindergartenbeirat bereits vorgestellt worden.

Der Beirat empfiehlt die Anpassung der Gebühren wie kalkuliert.

 

Der Ausschuss für Bildung und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung, die Anpassung der Elternbeiträge schrittweise dem Verursacherprinzip anzugleichen und spricht sich für eine Änderung der Elternbeiträge entsprechend dem alternativen Modell 1.


 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...