Beschlussvorlage - 03/044/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Dassendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kathrin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Soziales der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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10.05.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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24.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Dassendorf entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.
Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahr 2015 fand eine Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes statt, die zu spürbaren Erhöhungen im Bereich der Personalkosten geführt haben.
Nach § 76 Abs. 2 GO hat die Gemeinde die Pflicht - vorrangig vor Steuern - Entgelte für ihre Leistungen, hier Kindertagesbetreuung, zu erheben.
Nach den Zuschussregelungen des Kreises dürfen die Elternbeiträge 38 % der laufenden Betriebskosten nicht übersteigen.
Inhaltlich wird auf die zu diesem TOP vorliegende Vorkalkulation der Elterngebühren verwiesen.
Das Ergebnis ist dem Kindergartenbeirat bereits vorgestellt worden.
Der Beirat empfiehlt die Anpassung der Gebühren wie kalkuliert.
Der Ausschuss für Bildung und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung, die Anpassung der Elternbeiträge schrittweise dem Verursacherprinzip anzugleichen und spricht sich für eine Änderung der Elternbeiträge entsprechend dem alternativen Modell 1.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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76 kB
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2
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(wie Dokument)
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293,7 kB
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