Beschlussvorlage - 12/042/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Gehwegreparaturmaßnahmen 2015/2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Jens Blume
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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28.04.2016
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Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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19.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt, im Haushaltsjahr 2016 die für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Maßnahmen sowie die Gehwegreparaturen an den Gehwegen entlang des Abschnittes der Emil-Specht-Allee an der Gemeindestraße durchzuführen.
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, die Planungsleistungen von einem Landschaftsarchitekten und die Ausführung der Maßnahme durch ein Garten- und Landschaftsbaubetriebe ausführen zu lassen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle hierfür erforderlichen Aufträge, nach Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf ihrer Sitzung am 16.07.2015 fasste die Gemeindevertretung einstimmig folgenden Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gehwegreparaturen sowie die ggf. geplanten Umgestaltungen bestehender Gehwege Emil-Specht-Allee an der Kreis- und Landesstraße und Pfingstholzallee für bis zu 50.000 Euro durchzuführen sind.“
Die Ausschreibung der Leistungen erfolgte 2015. Das günstigste Angebot lag mit 62.783,98 Euro brutto rd. 25 % über der Kostenberechnung. Für die Vergabe der Leistungen standen somit nicht ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung. Des Weiteren bestanden Seitens der Gemeinde starke Bedenken, dass in der Planung und Ausschreibung der Maßnahme dem Schutz der Bäume, insbesondere der Baumwurzeln, nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Vor diesem Hintergrund wurde die Ausschreibung vor Vergabe der Leistungen in Abstimmung zwischen dem Bürgermeister und dem Umweltausschutzvorsitzenden aufgehoben.
Auf Empfehlung des Amtes Hohe Elbgeest wurden die Planungsleistungen für die Reparaturmaßnahmen 2015 und 2016 zur Vergabe an einen Landschaftsarchitekten neu ausgeschrieben. Für das Haushaltsjahr 2016 werden die Reparaturmaßnahmen der Gehwege des Abschnittes der Emil-Specht-Allee an der Gemeindestraße vorgesehen.
Nach Vergabe der Planungsleistung ist ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zwischen dem beauftragten Landschaftsarchitekten, der Arbeitsgruppe Ausbau Gehwege sowie Vertretern der Gemeinde vorgesehen, mit dem Ziel, Einvernehmen bezüglich Art und Umfang der Reparaturmaßnahmen zu erreichen.
Der Bürgermeister sowie der Umweltausschussvorsitzende beabsichtigen, dem Vorschlag des Amtes Hohe Elbgeest zu folgen und Garten- und Landschaftsbaubetriebe und nicht, wie in der Vergangenheit erfolgt, Straßenbaubetriebe zur Angebotsabgabe für die Ausführung aufzufordern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 110.000,- € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 12.1.63000.51000 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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