Beschlussvorlage - 12/048/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt:

 

a)     die Jahresrechnung 2015 mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

im Verwaltungshaushalt von4.529.792,00 Euro

im Vermögenshaushalt von   871.893,52 Euro

insgesamt5.401.685,52 Euro

wird festgestellt;

b)     die Haushaltsüberschreitungen 2015

im Verwaltungshaushalt von233.627,87 Euro

im Vermögenshaushalt von133.937,21 Euro

Iinsgesamt367.565,08 Euro

zu genehmigen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Jahresrechnung 2015 belaufen sich (Anlage 1) die bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

des Verwaltungshaushaltes auf4.529.792,00 Euro

des Vermögenshaushaltes auf   871.893,52 Euro

insgesamt5.401.685,52 Euro.

 

Der darin enthaltene Überschuss nach § 39 Abs. 3 Satz 2 GemHVO beträgt 222.651,94 Euro und wurde vor Abschluss der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Die Haushaltsüberschreitungen 2015 betragen

im Verwaltungshaushalt233.627,87 Euro

im Vermögenshaushalt133.937,21 Euro

insgesamt367.565,08 Euro.

 

Die Entwicklung der Rücklagen sowie der Haushaltsreste sind in der Anlage zum Jahresabschluss 2015 dargestellt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

gemäß Sollabschluss

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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