Beschlussvorlage - 12/061/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Gemäß §3 Abs. 2 Satz 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle ist der Bürgermeister beauftragt entsprechende Aufträge bis zu einem Auftragswert von 10.000,00 Euro eigenständig zu entscheiden und zu beauftragen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Kirchengemeinde Aumühle hatte mit Ihrem Schreiben vom 07.04.2016 den Bürgermeister der Gemeinde Wohltorf sowie der Gemeinde Aumühle schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass die Zuwegung zum Ehrendenkmal durch verdrückte Gehwegplatten teilweise erschwert zugänglich ist. Es soll eine akute Stolpergefahr vorhanden sein.

 

Der Vorlage ist das Schreiben der Kirchengemeinde Aumühle beigefügt.

 

Die Instandsetzung der Zuwegung soll gemäß das im Schreiben erwähnte Angebot rund 3.600 Euro brutto kosten.

 

Aufgrund der geteilten Zuständigkeit der Gemeinden Aumühle und Wohltorf ist dieser Betrag je zur Hälfte durch die jeweilige Gemeinde zu erstatten.

 

Dieses entspricht einen Kostenanteil von rund 1.800,00 Euro für die Gemeinde Aumühle.

Im Haushalt stehen für die Unterhaltung der Park- und Gartenanlage, HHSt 12.1.5800.5000, noch rund 6.000 Euro zur Verfügung.
 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

2.000,00 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

12.1.5800.5000

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja

überplanmäßig:

Nein

außerplanmäßig:

Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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