Beschlussvorlage - 12/029/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Widerspruch gegen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen - Fracking -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Heike Wladow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.06.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, Widerspruch gegen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen, Erlaubnisfeld Schwarzenbek, Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken gemäß § 7 BBergG, Aktenzeichen des LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Postfach 1153, 38669 Clausthal-Zellerfeld) L2.7/L67211/11-12_02/2012-0004 vom 17. April 2013 einzulegen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Aumühle hat im Rahmen einer Eilentscheidung gemeinsam mit allen Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest und dem Forstgutsbezirk Sachsenwald Widerspruch gegen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Schwarzenbek eingelegt.
Die Eilentscheidung musste zur Wahrung der Widerspruchsfrist getroffen werden. Eine Sitzung der Gemeindevertretung konnte nicht mehr erreicht werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja/Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja/Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
|
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
|
Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
|
| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
| |||||
