Beschlussvorlage - 03/053/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines Carports mit zwei Stellplätzen an das bestehende Wohnhaus sowie der Verbreiterung der bestehenden Grundstückszufahrt auf 4,50 m für das Grundstück „Rotdornweg 18, zu erteilen.

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird ein Antrag auf Errichtung eines Carports mit zwei Stellplätzen an das bestehende Wohnhaus für das Grundstück „Rotdornweg 18“ gestellt.

 

Das Vorhaben liegt in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Dassendorf und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Demnach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

Gleichzeitig wird um Verbreiterung der bestehenden Grundstückszufahrt auf
4,50 m zur Nutzung des geplanten Carports, gemäß dem vorliegenden Lageplan, gebeten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

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Anlagen

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