Beschlussvorlage - 03/054/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Kreuzhornweg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und
Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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17.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage sowie der Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf für das Grundstück „Kreuzhornweg 59“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
.
Sachverhalt
Sachverhalt:„
Es wird ein Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Kreuzhornweg 59“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007 (Anlage).
Hierzu wird eine Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung bezüglich der „Herstellung von Außenwänden nur bis zu einer Höhe von 1,00 m ab OK Fertigfußboden des Dachgeschosses“ beantragt.
Bemerkung:
Gemäß Vorprüfung der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg handelt es sich bei dem hier beantragten Einfamilienhaus um ein 2-geschossiges Gebäude
(kein Staffelgeschoss gemäß § 2 Abs. 6 LBO). Der Bebauungsplan Nr. 1.4 –
2. Änderung sieht hier nur eine 1-geschossige Bauweise vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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2,6 MB
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