Beschlussvorlage - 03/054/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage sowie der Abweichung von § 2  der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf für das Grundstück „Kreuzhornweg 59, zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird ein Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Kreuzhornweg 59“ gestellt.

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007 (Anlage).

Hierzu wird eine Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung bezüglich der „Herstellung von Außenwänden nur bis zu einer Höhe von 1,00 m ab OK Fertigfußboden des Dachgeschosses“ beantragt.

 

Bemerkung:

Gemäß Vorprüfung der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg handelt es sich bei dem hier beantragten Einfamilienhaus um ein 2-geschossiges Gebäude
(kein Staffelgeschoss gemäß § 2 Abs. 6 LBO). Der Bebauungsplan Nr. 1.4 –
2. Änderung sieht hier nur eine 1-geschossige Bauweise vor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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