Berichtsvorlage - 03/062/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Entlang der Bundesstraße B 207 wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 eine Lärmschutzwand errichtet.

Teilweise haben die angrenzenden privaten Grundstückseigentümer Teile der Böschung abgetragen, auf der die Lärmschutzwand errichtet ist, und mit Platzsteinen Stützwände in den Wall errichtet.

Zur Überprüfung der Standsicherheit wurde ein Gutachten beauftragt. Trotz der baulichen Veränderung ist gemäß dem Gutachten die Standsicherheit gegeben, siehe Gutachten.

 

 

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Anlagen

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