Beschlussvorlage - 03/063/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf von Flächen im Gewerbegebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Maike Ploog
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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24.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dassendorf nimmt den anliegenden Teilungsentwurf vom 02. Mai 2016 zur Kenntnis und beschließt, die endgültige Vermessung in Auftrag zu geben, damit die jeweiligen Grundbücher für die einzelnen Grundstücke angelegt werden können.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf nimmt den zur Beratung vorgelegten Entwurf des Kaufvertrages zum Veräußern der Grundstücke in dem Gewerbegebiet August-Siemsen-Straße zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Bürgermeisterin auf dieser Grundlage mit den noch vorzunehmenden Ergänzungen zum Abschluss einzelner Verträge.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Der Bewerber des Grundstückes Nr. 1 braucht für die Realisierung seines Gewerbe-vorhabens eine Fläche von 3.500 m². Es wurde daraufhin eine erneute Vermessung der Fläche in Auftrag gegeben.
Der neue Teilungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Bevor die Kaufverträge unterschrieben werden können, muss für die einzelnen Gewerbegrundstücke jeweils ein Grundbuch angelegt werden, die erst nach der endgültigen Einmessung erstellt werden können.
Der Beschlussvorlage beiliegend wird der Stand der bisher möglichen Abstimmung in Sachen Kaufvertrag für die Gewerbeflächen in dem Gewerbegebiet August-Siemsen-Straße vorgelegt.
Ferner liegt der Entwurf des Ablösevertrages für die öffentlich-rechtlichen Forderungen, der Anlage und Bestandteil des Kaufvertrages werden soll, bei.
Die Gemeindevertretung wird auf der Grundlage dieses Entwurfsstandes gebeten zu beraten und entsprechend Beschlussvorschlag zu beschließen.
Folgende Anmerkungen, bzw. Ergänzung sind zu dem Kaufvertrag zu machen:
§ 1 Abs. 3 wg. Leitungsrechten:
Hier ist noch zu ergänzen, dass auf zweien der zu veräußernden Gewerbegrundstücke, nämlich Nr. 3 und 7, Bodenluftmessstellen zur Überwachung immigrierender Bodengase aus der südlich vom Gewerbegebiet liegenden Altlastenverdachtsfläche hergestellt, betrieben und unterhalten werden. Es bedarf auch eines im Grundbuch geregelten Rechts, dass die Gemeinde oder von ihr beauftragte Dritte das Grundstück zur Kontrolle und Beprobung betreten dürfen.
(Anmerkung: durch den Verfasser der Vorlage kann trotz entsprechender Klärungsbemühungen bis heute nicht gesagt werden, welche Auswirkungen positive Messergebnisse (ab welchen Mengen ?) auf die Grundstücke (und wenn auf welche ?) haben.) Hieraus könnte weiterer Regelungsbedarf in dem Grundstückskaufvertrag entstehen.
Weiter ist hier zu ergänzen, dass ebenfalls über das Grundstück Nr. 3, nämlich an dessen östlicher Grundstücksgrenze zum Grundstück Nr. 7, Leitungen folgender Medien verlegt wurden: Nieder- und Mittelspannung sowie Gas durch die SH Netz AG, Glasfaser durch die Stadtwerke Geesthacht GmbH, Gemeinde mit Straßenbeleuchtungskabel für Straßenbeleuchtung Bargkoppel/Radweg.
Die Rechte des jeweiligen Leitungsträgers sind ebenfalls grundbuchlich zu sichern, ggfs. ist auch ein entsprechender Gestattungsvertrag mit dem jeweiligen Leitungsträger abzuschließen.
§ 3 Abs. 1
Die Darstellung des Kaufpreises (nicht der Preis selbst) soll noch ein wenig im Interesse der Erwerber überarbeitet werden. So soll hier dargestellt werden, in welcher Höhe öffentlich-rechtliche Beträge in dem Kaufpreis enthalten sind, damit davon ausgegangen werden kann, dass eben hierauf keine Grunderwerbsteuer zu zahlen ist.
§ 3 Abs. 2
Zur Klarstellung soll ein Halbsatz angehängt werden, dass im Falle weiterer Gewerbe- oder Wohneinheiten auch die Hausanschlusskosten hierfür durch den Käufer zu tragen sind.
§ 3 Abs. 2 lit B
Aufgrund des fortgeschrittenen Erschließungszustandes wird empfohlen, nur noch auf eine einzige Fälligkeit des Kaufpreises abzuheben.
Im Vergleich zu dem erstmalig durch die Gemeindevertretung beratenen Entwurf des Kaufvertrages ist der nun hier vorliegende Entwurf also deutlich entschlackt.
Zu dem Entwurf des Ablösevertrages sind aus Verwaltungssicht keine weiteren Anmerkungen zu machen; er ist im Falle des Drittanliegers dann auch schon zur Anwendung gekommen und rechtverbindlich unterzeichnet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja/Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja/Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
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