Beschlussvorlage - 12/046/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Abbruch des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Waldstraße 12“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag für den Abbruch eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Waldstraße 12.

Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ sowie der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“.

Der Abbruch des Hauses bedarf einer Genehmigung nach der Erhaltungssatzung.


Nach § 172 Abs. 3 BauGB darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.

 

In der Umgebung sind Reihen-, Doppel-, und Einfamilienhäuser vorhanden. Das Gebäude ist für den Erhalt des Ortsbildes des Straßenzuges nicht von besonderer Bedeutung.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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