Beschlussvorlage - 12/056/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 35 BauGB für die Erweiterung und Umnutzung des bestehenden Holzhauses (Nebengebäude) auf dem Grundstück „Am Riesenbett 1“ in Aumühle.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag für die Erweiterung und Umnutzung des bestehenden Holzhauses (Nebengebäude) auf dem Grundstück „Am Riesenbett 1“ in Aumühle. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und Bauvorhaben sind nach § 35 BauGB zu beurteilen. Im Außenbereich sind Vorhaben zulässig, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

 

Ob die Privilegierung bei dem Grundstückseigentümer gegeben ist, ist aus dem Antrag nicht ersichtlich. Aufgeführt ist eine Privatperson als Grundstückseigentümer und nicht der Forstbetrieb Sachsenwald. Dieses Unternehmen wäre privilegiert. Die Notwendigkeit für die Errichtung eines Besprechungsraumes für die Einsatzbesprechung für den Jagdbetrieb wird an dieser Stelle nicht gesehen, zumal genügend Fläche für die beabsichtigten Nutzungen in dem Gebäude auf dem Grundstück „Am Sägewerk 1“ in Friedrichsruh besteht. Für die Genehmigung des Holzschnitzelwerkes war die Voraussetzung, dass ein Teil der Verwaltung des Forstbetriebes in das Bestandsgebäude umzieht, damit die Privilegierung geschaffen wird. Das Gebäude ist aber bis zum heutigen Teil nicht umgebaut worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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