Beschlussvorlage - 12/060/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Anbaus an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 51.

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ bezüglich der Grundflächenzahl GRZ 2 werden nicht erteilt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Anbaus an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 51 zu erteilen.
 



Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Geplant ist die Errichtung eines Anbaus an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 51.

Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ und der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“.

Für das Grundstück sind folgende Festsetzungen vorhanden:
WR, 1 Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m², Einzelhaus, offene Bauweise, Hauptgebäude Mindestabstand von 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen, max. 30 m² Stellplatzfläche pro Wohneinheit

 

Die genannten Vorgaben werden erfüllt. Mit dem Anbau und der Terrasse hat das Gebäude eine GRZ 1 von 0,15. Ob allerdings mit dem Bauvorhaben auch die GRZ 2 erfüllt wird, ist aus dem Antrag nicht ersichtlich. Auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 51 ist die Zufahrt nicht versiegelt. Allerdings muss der Eigentümer zum Erreichen seines Grundstückes über das Grundstück Sachsenwaldstraße 51a fahren und diese Fläche ist versiegelt und in der GRZ 2-Berechnung nicht aufgeführt. Die Bauaufsicht soll die Berechnung der GRZ 2 überprüfen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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