Beschlussvorlage - 12/056/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Niederschlagswasserbeseitigung - Hier: Beauftragung des Finanzausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Volker von Dielingen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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12.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Finanzausschuss/Umweltausschuss mit der Thematik Niederschlagswasserbeseitigung (Konzept zum Umgang mit §§ 30 ff Landeswassergesetz und § 76 GO) zu beauftragen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinden sind zur Abwasserbeseitigung im Rahmen der Selbstverwaltung verpflichtet (§ 30 Abs.1, S.1, 1.HS WG SH i.V.m. & 56 WHG). Abwasser ist Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser (§ 54 Abs.1 WHG).
Nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen vorrangig aus Entgelten für ihre Leistungen und erst im Übrigen aus Steuern zu beschaffen (§ 76 GO).
Auf dem Gebiet der Gemeinde Aumühle ist der Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden mit der Schmutzwasserbeseitigung betraut. Die Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung werden seitens des Abwasserverbands erhoben.
Die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht übertragen und von der Gemeinde wahrzunehmen. Für die Erfüllung dieser Aufgabe werden zurzeit weder Beiträge noch Gebühren erhoben.
