Beschlussvorlage - 12/026/2014-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1a. Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt entgegen den einstimmigen Beschluss vom 01.04.2014 dem Finanzausschuss und der Gemeindevertretung, die Spielkombination auf dem gemeindlichen Spielplatz für bis zu 14.500 Euro mit originalen Holzelementen zu reparieren und einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 14.500 Euro zu zustimmen.

1b. Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt dem Finanzausschuss und der Gemeindevertretung weiterhin, als Ersatz für die zurückgebaute Spielkombination die Spielkombination „Neunburg vorm Wald von der Fa. Westfalia Spielgeräte GmbH“ oder eine vergleichbare Spielkombination für den Spielplatz der Gemeinde Aumühle der Gemeindevertretung zu erwerben

und einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 22.000 Euro zu zustimmen.

 

2a. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Spielkombination auf dem gemeindlichen Kinderspielplatz für bis zu 14.500,00 Euro unter Verwendung von originalen Holzelementen reparieren zu lassen.

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 14.500,00 Euro wird statt gegeben. Die Deckung erfolgt durch einer außerplanmäßigen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

2b. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, als Ersatz für die zurückgebaute Spielkombination die Spielkombination „Neunburg vorm Wald von der Fa. Westfalia Spielgeräte GmbH“ oder eine vergleichbare Spielkombination für den Spielplatz der Gemeinde Aumühle der Gemeindevertretung zu erwerben.

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 22.000,00 Euro wird statt gegeben. Die Deckung erfolgt durch einer außerplanmäßigen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.


3a. Die Gemeindevertretung beschließt, die Spielkombination auf dem gemeindlichen Kinderspielplatz für bis zu 14.500,00 Euro unter Verwendung von originalen Holzelementen reparieren zu lassen.

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 14.500,00 Euro wird statt gegeben. Die Deckung erfolgt durch einer außerplanmäßigen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

3b. Die Gemeindevertretung beschließt, als Ersatz für die zurückgebaute Spielkombination die Spielkombination „Neunburg vorm Wald von der Fa. Westfalia Spielgeräte GmbH“ oder eine vergleichbare Spielkombination für den Spielplatz der Gemeinde Aumühle der Gemeindevertretung zu erwerben.

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 22.000,00 Euro wird statt gegeben. Die Deckung erfolgt durch einer außerplanmäßigen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

 

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Auftrag zu erteilen.
 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport hat in seiner Sitzung am 01.04.2014 zum TOP 6 einstimmig beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die vorhandene Spielkombination auf dem gemeindlichen Spielplatz neben der Fürstin-Ann-Marie-von-Bismarck-Schule durch eine neue Spielkombination zu ersetzen.

 

Die Gemeindevertretung hat entgegen des Beschlusses des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport, der Neubeschaffung einer vergleichbaren Spielkombination, in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 zum TOP 17 die Reparatur der vorhandenen Spielkombination beschlossen. Hierfür wurde einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von rund 10.000,00 Euro aus der Haushaltsstelle 12.2.4600.9500 zugestimmt. Die Deckung soll durch eine außerplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. Seitens der Gemeinde wurde ein Angebot für die Reparatur der Spielkombination durch eine Zimmerei eingeholt. Das Angebot beläuft sich auf rund 7.000,00 Euro.

 

Aufgrund der enormen Menge an zu erneuernden tragenden, sowie verkleidenden Holzelementen, sollten ausschließlich Originalelemente verwendet werden.

Eine Verwendung von nicht originalen Holzelementen in diesem Umfang hätte ggf. einen Verlust der Zertifikation und somit ein Verlust der Betriebserlaubnis der Spielkombination zur Folge.

Die Spielkombination müsste als Eigenbau vom TÜV durch eine Einzelabnahme neu Zertifiziert werden, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten.

Nach Rücksprache mit dem TÜV Rheinland könnte für eine Einzelabnahme der Gemeinde zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 Euro entstehen. Das Angebot für eine Einzelabnahme vom TÜV Rheinland wurde von der Amtsverwaltung angefragt. Das Angebot lag der Amtsverwaltung jedoch bis zum Versand der Vorlage nicht vor. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass gerade diese Kosten die Beschlussfassung entscheidend beeinflussen könnte. Liegt das Angebot vor, wird der Bürgermeister umgehend hierüber informiert.

 

Seitens der Amtsverwaltung wurde vom ehemaligen Hersteller ein Angebot eingeholt, welches ausschließlich die Verwendung von Originalteilen vorsieht. Das Angebot beläuft sich auf rund 14.500,00 Euro.

 

Es wird empfohlen, wenn weiterhin seitens der Gemeinde die Reparatur der vorhandenen Spielkombination und keine Neubeschaffung einer Spielkombination in Höhe von rund 22.000,00 Euro favorisiert wird, das Angebot für die Reparatur unter Verwendung von originalen Holzelementen in Höhe von rund 14.500 Euro anzunehmen.

 

Es wird von der Amtsverwaltung angemerkt, wie in der Vorlage 12/026/2014 schon erörtert, dass eine Reparatur der vorhandenen Spielkombination äußerst unwirtschaftlich ist, da auf die Reparatur der Spielkombination maximal 2 Jahre Gewährleistung gegeben werden und auch nur auf die erneuerten Holzelemente. Es wird weiterhin jährlich ein Instandhaltungsbedarf der Spielkombination geben.

Es wird empfohlen, eine neue Spielkombination aus Recycling-Kunststoff oder einem vergleichbar wartungsarmen Material anzuschaffen.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

mind.              15.000,00 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

12.2.4600.9500

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

Die Deckung erfolgt durch einer außerplanmäßigen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

 

planmäßig:

Nein

überplanmäßig:

Nein

außerplanmäßig:

Ja

 

 

Mind.              15.000,00 €

Mehreinnahmen:

Nein

Minderausgaben:

Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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