Beschlussvorlage - 12/053/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt zur Prüfung der Bebaubarkeit der Waldfläche Ecke Bürgerstraße / Schwarzer Weg das Beauftragen einer Baugrunduntersuchung mit Gründungsempfehlung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zur Baugrunduntersuchung nach erfolgtem Vergabeverfahren zu vergeben.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden am 09.05.2016 besteht Einvernehmen über die Erfordernis des Baus von Parkplätzen. Es wurde folgende weitere Vorgehensweise abgestimmt:

 

Um die Finanzierung des Baus von Parkplätzen am Schwarzen Weg sicher zu stellen wird angedacht, eine Teilfläche des betreffenden Waldgrundstückes als Bauland zu veräußern.
Für die Beurteilung, ob eine Bebauung möglich und ein Verkauf der Flächen wirtschaftlich ist, sind folgende Punkte zu klären:
 

  1. die Größe der erforderliche Versickerungsfläche für das Schulgelände und die geplanten Stellplätze
  2. Untersuchung des Baugrundes hinsichtlich seiner Tragfähigkeit, Grundwasserstände etc.
  3. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen

 

Zu 1.

Die Größe der erforderlichen Versickerungsfläche bestimmt die Größe der Restfläche des Waldgrundstückes, die als Bauland veräußert werden könnte.

 

Zu 2.

Mit Hilfe des Baugrundgutachtens soll geprüft werden, im welchem Umfang Maßnahmen erforderlich und wirtschaftlich vertretbar sind, um die Fläche als Stellplatzanlage herzurichten sowie die Restfläche als Bauland zu nutzen.

 

Zu 3.

Die jetzige Planung der Parkplätze sieht keine Veräußerung einer Teilfläche vor. Für die vorhandene Bebauung ist keine Lärmschutzmaßnahme notwendig.

Sollte sich die Restfläche als Bauland eignen und für eine Veräußerung vorgesehen werden, ist hinsichtlich des Baufensters dieser Fläche erneut die Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen. Der Umfang der sich ggf. hieraus ergebenen Lärmschutzmaßnahmen mit den damit verbundenen Kosten sind wesentliche Faktoren für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit eines Verkaufes.
 

Für das weitere Vorgehen ist das Erstellen eines Baugrundgutachtens zwingend erforderlich. Die Kosten dieses Gutachtens betragen ca. 5.000 €.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Ja
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

ca. 5.000 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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