Beschlussvorlage - 12/055/2016-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten sowie eines weiteren Einfamilienhauses mit einer Wohneinheit auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.

Das Doppelhaus muss einen Mindestabstand von ____ m zur vorderen Straßenbegrenzungslinie einhalten und Garagen und Stellplätze einen Mindestabstand von 3,0 m.

 

Die Gemeinde Aumühle stellt ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für den Befreiungsantrag zur Fällung des gemäß Bebauungsplan geschützten Spitzahorne Nr. 37 und Nr. 34 in Aussicht. Die Bäume dürfen erst nach der Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden.

 

Die Gemeinde Aumühle stellt die Genehmigung der gemäß Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz geschützten Buche Nr. 42 in Aussicht. Der Baum darf erst nach der Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten sowie eines weiteren Einfamilienhauses mit einer Wohneinheit auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“, zu erteilen.

 

Ob die Bebaubarkeit des Grundstückes aus artenschutzrechtlichen Gründen möglich ist, ist von der Bauaufsicht zu prüfen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Bauvoranfrage wurde bereits im letzten Bauausschuss am 26.05.2016 beraten (Vorlage 12/055/2016). Die Entscheidung wurde zurückgestellt. Der Antragsteller sollte ein Gutachten für die Beurteilung der gemäß Bebauungsplan geschützten Gruppe von Spitzahorne Nr. 37 und Nr. 34 sowie der gemäß Baumschutzsatzung beschützten Buche Nr. 42 vorlegen. (Der Lageplan mit den Bäumen ist in der letzten Vorlage auf Seite 3 des artenschutzfachlichen Gutachtens vorhanden).

 

Das Baugutachten liegt inzwischen vor und besagt zu dem Spitzahorn Nr. 37:

 

„Zur Herstellung der Verkehrssicherheit sind bei diesem Baum eine Totholzbeseitigung sowie der Einbau einer Kronensicherung erforderlich. Hierfür ist ein statisches System notwendig mit einer Mindestsystembruchlast von 4 t Dreiecksverbindung. Der Baum ist langfristig erhaltungsfähig.“ Allerdings wird ebenfalls aufgeführt, dass bei einer Bebauung des Grundstückes die Ahorngruppe nicht erhalten werden kann und daher gefällt werden muss.

 

Weiterhin wird ein Antrag auf Fällung der gemäß Baumschutzsatzung und Naturschutz-gesetz geschützten Buche Nr. 42 gestellt. Gemäß Baumgutachten ist zur Herstellung der Verkehrssicherheit zurzeit nur eine Totholzbeseitigung erforderlich. Der Baum ist langfristig erhaltensfähig, eine weitere Vergreisung ist jedoch wahrscheinlich.

„Das Einzelhaus im hinteren Teil des Grundstückes muss möglichst außerhalb des Wurzelbereiches der Buche gebaut werden.

 

Aufgrund des Gutachtens wird ein neuer Lageplan mit geänderten Standorten der Gebäude vorgelegt. Das Doppelhaus hat jetzt einen Abstand von 7,0 m zur vorderen Grundstücksgrenze.“

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...