Beschlussvorlage - 12/068/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Dachgeschossausbau - Bau von vier Gauben
Otternweg 2a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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04.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Dachgeschossausbau mit 4 Gauben auf dem Grundstück „Otternweg 2a“ in Aumühle.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Dachgeschossausbau mit 4 Gauben auf dem Grundstück „Otternweg 2a“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Geplant ist ein Dachgeschossausbau mit der Errichtung von 4 Dachgauben auf dem Grundstück „Otternweg 2a“ in Aumühle.
Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ und der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“.
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen aufgeführt:
- WR, 1 Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m², Einzelhaus, offene Bauweise, max. 2 Wohneinheiten
- Bei der Berechnung der GFZ sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in den Dach- und Kellergeschossen mitzurechnen.
Die Vorgaben werden erfüllt. Die Überprüfung der Berechnung der GFZ wird von der Bauaufsicht durchgeführt.
Hinweis: Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass bereits mit dem Dachgeschossausbau begonnen wurde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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