Beschlussvorlage - 12/068/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Dachgeschossausbau mit 4 Gauben auf dem Grundstück „Otternweg 2a“ in Aumühle.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“r den Dachgeschossausbau mit 4 Gauben auf dem Grundstück „Otternweg 2a“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Geplant ist ein Dachgeschossausbau mit der Errichtung von 4 Dachgauben auf dem Grundstück „Otternweg 2a“ in Aumühle.

Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ und der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“.

 

Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen aufgeführt:

  • WR, 1 Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m², Einzelhaus, offene Bauweise, max. 2 Wohneinheiten
  • Bei der Berechnung der GFZ sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in den Dach- und Kellergeschossen mitzurechnen.

 

Die Vorgaben werden erfüllt. Die Überprüfung der Berechnung der GFZ wird von der Bauaufsicht durchgeführt.


Hinweis: Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass bereits mit dem Dachgeschossausbau begonnen wurde.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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