Beschlussvorlage - 12/069/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Neubau eines eingeschossigen Anbaus
Sachsenwaldstraße 33
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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04.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 33“ in Aumühle.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 33“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit Flachdach auf dem Grundstücke „Sachsenwaldstraße 33“ in Aumühle.
Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ und der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“.
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen aufgeführt:
- WR, 1 Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m², Einzelhaus, offene Bauweise, max. 2 Wohneinheiten
- Bei der Berechnung der GFZ sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in den Dach- und Kellergeschossen mitzurechnen.
- Für die Hauptgebäude ist ein Mindestabstand von 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen einzuhalten.
Für das Haus liegt eine Baugenehmigung für 2 Vollgeschosse vor. Mit dem Anbau werden die GRZ und GFZ nicht überschritten. Im Spitzboden und im Kellergeschoss werden die Vorgaben für die Raumhöhe nicht erfüllt, sodass es sich dort nicht um Aufenthaltsräume handelt, die mitzurechnen sind bei der GFZ-Berechnung.
Der Anbau hat einen Abstand von 6,45 m zur seitlichen Grundstücksgrenze.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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890,9 kB
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