Beschlussvorlage - 12/071/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“ für die Errichtung eines verfahrensfreien Gartenhauses für das Grundstück „Hofriedeallee 7“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Geplant ist die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück „Hofriedeallee 7“ in Aumühle. Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 6 b „Hofriedeallee“ und der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“.

 

Das Gartenhaus ist nach § 63 Abs. 1 Nr. 1a LBO genehmigungsfrei, da die Größe von 30 m³ nicht überschritten wird. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. In dem Plan gibt es keine Festsetzung, dass Nebenanlagen einen Abstand zur seitlichen Grundstücksgrenze benötigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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