Beschlussvorlage - 12/071/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Genehmigung nach der Erhaltungssatzung, Errichtung eines Gartenhauses
Hofriedeallee 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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04.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“ für die Errichtung eines verfahrensfreien Gartenhauses für das Grundstück „Hofriedeallee 7“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Geplant ist die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück „Hofriedeallee 7“ in Aumühle. Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 6 b „Hofriedeallee“ und der Erhaltungssatzung „Hofriedeallee“.
Das Gartenhaus ist nach § 63 Abs. 1 Nr. 1a LBO genehmigungsfrei, da die Größe von 30 m³ nicht überschritten wird. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. In dem Plan gibt es keine Festsetzung, dass Nebenanlagen einen Abstand zur seitlichen Grundstücksgrenze benötigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152 kB
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