Beschlussvorlage - 12/076/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Turnierplatz" (Flurstück 60/2 der Flur 47, Gemarkung Sachsenwald)
- Aufhebung der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und des abschließenden Beschlusses vom 12.11.2015 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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14.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:.
Die Gemeindevertretung Aumühle hebt den in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.11.2015 gefassten Beschluss der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und den abschließenden Beschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Turnierplatz“ (Flurstück 60/2 der Flur 47, Gemarkung Sachsenwald) auf.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 12.11.2015 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und den abschließenden Beschluss gefasst.
Nach der Beschlussfassung wurde dem Kreis Herzogtum Lauenburg das Abwägungsergebnis seiner Stellungnahme übermittelt. Daraufhin hat die Untere Naturschutzbehörde angekündigt, dass sie die FFH-Verträglichkeit des Waldkindergartens nicht bescheinigen wird, weil nur der Standort des Bauwagens untersucht wurde und nicht der Bereich des Waldes, indem die Kinder sich zusätzlich aufhalten. Ohne diese Bescheinigung kann das Innenministerium die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht genehmigen.
Inzwischen liegt die FFH-Verträglichkeitsprüfung für den Bereich vor, mit dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von Schaden begrenzenden Maßnahmen das Vorhaben mit den Erhaltungszielen vereinbar ist und die Verträglichkeit damit gegeben ist. Die Verträglichkeit wird erreicht durch Verlegung/Verschiebung der genutzten Fläche im Wald.
Nach Rücksprache mit dem Innenministerium muss der bereits gefasste Beschluss aufgehoben und neu gefasst werden, weil die FFH-Verträglichkeitsprüfung erheblicher Bestandteil des Verfahrens ist.
