Beschlussvorlage - 12/080/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Siedlung: Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg und Weidenstieg"
- Sachstandsbericht -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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08.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für das Grundstück Sachsenwaldstraße 8 soll im Bebauungsplan Nr. 11 folgende Variante als Baufeld festgesetzt werden: ________
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle favorisiert folgende Lösung für den Bau der Parkplätze am Schwarzen Weg:
-51 neue Stellplätze mit Ausweisung von zusätzlichem Bauland
-51 neue Stellplätze ohne Ausweisung von zusätzlichem Bauland
Das Bauland soll wie folgt ausgewiesen werden:
-ein oder zwei Baugrundstücke
-ein großes oder zwei Baufelder
-Einzel- oder Doppelhausbebauung
-Höhe der GRZ von ___
-Firstrichtung
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurden die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 11 für die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB beraten. Nach einem Gespräch mit dem Fachdienst Regionalplanung des Kreises wurde die Auslegung nicht durchgeführt, weil erst die grobe Einschätzung des Lärmgutachters bezüglich des Sportplatzlärmes vorliegen sollte. Die Einschätzung liegt leider noch nicht vor. Bis zur Sitzung ist aber ein mündliches Ergebnis seitens des Gutachters zugesagt worden.
Für das Grundstück Sachsenwaldstraße 8 ist der Zuschnitt des Baufeldes neu zu beraten. Bei der Variante ist der Neubau im hinteren Gartenbereich berücksichtigt, sowie die gewünschte Planung von zwei zusätzlichen Gebäuden gemäß der Bauvoranfrage.
Weiterhin gibt es Beratungsbedarf bei dem Bau der Parkplätze am Schwarzen Weg. Da es viele Überschneidungspunkte mit dem Umwelt- und Wegeausschuss gibt, wird seitens des Amtes eine gemeinsame Sitzung empfohlen und es sollte eine gemeinsame Empfehlung für den Finanzausschuss und die Gemeindevertretung erarbeiten werden.
Die Überarbeitung des Lärmgutachtens hat ergeben, dass bei einem Gebäudeabstand von 17,0 m keine zusätzliche Lärmschutzeinrichtung notwendig ist, unabhängig ob die kleine oder große Parkplatzvariante gewählt wird. Aus diesem Grund hätte die Gemeinde die Möglichkeit eine Grundstücksfläche als Bauland zu veräußern, wenn eine entsprechende Nutzung im Bebauungsplan festgesetzt wird. Bitte sehen Sie sich auch zum weiteren Verständnis die Vorlage 12/090/2016 des Umwelt- und Wegeausschusses an.
Der Bauausschuss muss über die Festsetzungen der Nutzung des Grundstückes im Bebauungsplan beraten. Folgende Varianten sind möglich
- Ausweisung der Fläche als Wald und Teilfläche als private Parkplatzfläche
- Ausweisung der Fläche als Baugrundstück und Teilfläche als private Parkplatzfläche
2a) ein oder zwei Baugrundstücke
2b) ein großes oder zwei Baufelder
2c) Einzel- oder Doppelhausbebauung
2d) Höhe der GRZ, diese muss größer sein als die Nachbargrundstücke, wenn dort ein Doppelhaus oder zwei Einfamilienhäuser errichtet werden sollen
Zwei Varianten mit Zuschnitten von Baufeldern auf einem 1.500 m² großem Grundstück dienen als Beratungsgrundlage. Zusätzlich wurde ein Entwurf von Herrn Johannsen erarbeitet für ein 800 m² großes Grundstück. Dies hätte den Vorteil, dass der größte Teil der Rhododendren erhalten bleiben könnte.
Sollte Bauland ausgewiesen werden, so ist für die ganze Fläche eine Waldumwandlung vorzunehmen und damit sind auch tatsächlich die Bäume zu fällen. Vielleicht können, falls gewünscht, die Bäume am Straßenrand zur Bürgerstraße erhalten bleiben. Die Rhododendren unterliegen nicht dem „Fällzwang“.
Es liegt noch keine abschließende Klärung über die Art der öffentlich-rechtlichen Erschließung der Stellplatzanlage vor. Die Gemeinde benötigt entweder eine Baulast vom Grundstückseigentümer des Schwarzen Weges oder errichtet eine Zufahrt zu der Stellplatzanlage auf ihrem eigenen Grundstück.
Der Umwelt- und Wegeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2016 den Bau von 51 Stellplätzen beschlossen. Aufgrund der umfassenden Beratungen zu diesem Sachverhalt wird seitens des Ausschusses kein Bedarf für einen gemeinsamen Sitzungstermin mit dem Bauausschuss gesehen.
Anlagen
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1,4 MB
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