Beschlussvorlage - 12/083/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Aumühle erteilt ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB zur 1. Verlängerung der Baugenehmigung vom 22.08.2013 für den Neubau/Umbau von Stallungen und der Errichtung eines Reitplatzes für das Grundstück Witzhaver Viert 1.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Beantragt wird die 1. Verlängerung der Baugenehmigung vom 22.08.2013 für den Neubau/Umbau von Stallungen und der Errichtung eines Reitplatzes für das Grundstück Witzhaver Viert 1.

Planungsrechtlich gibt es keine Veränderung in diesem Bereich, sodass die Gemeinde der Verlängerung zustimmen muss.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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