Beschlussvorlage - 12/087/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Baumhauses auf dem Grundstück „Waldstraße 1“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde wurde von mehreren Seiten auf die Errichtung des Baumhauses auf dem Grundstück „Waldstraße 1“ aufmerksam gemacht. Für die Errichtung liegt kein Bauantrag oder ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ vor.

 

Auf Grund der Größe des Baumhauses ist keine Baugenehmigung notwendig, weil nach § 63 Abs. 1 Nr. 1a LBO Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ umbauten Raum verfahrensfrei errichtet werden dürfen. Anhand der Fotos ist zu erkennen, dass diese Größe nicht überschritten wird. Das Baumhaus hat ca. eine Größe von 2,0 m x 2,0 m und eine Gesamthöhe von vielleicht 4,0 – 5,0 m.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ werden ebenfalls eingehalten, da das Baumhaus mindestens 5,0 m Abstand von der hinteren Grundstücksgrenze einhält.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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