Beschlussvorlage - 12/009/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des TuS Aumühle-Wohltorf auf Zuschuss zur Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kathrin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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10.04.2014
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den am 27.09.2012 bei der Gemeinde Aumühle beantragten Zuschuss für 253 jugendliche Mitglieder aus Aumühle zu bewilligen. Der Zuschuss soll dabei der Höhe nach begrenzt werden auf …… Euro.
Dieser Beschluss ist an die Übertragung der im Haushaltsjahr 2013 nicht verbrauchten Mittel auf der HH-Stelle 1.55000.70000 gebunden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Herr Schümann von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27.09.2012 beantragte der TuS Aumühle-Wohltorf bei der Gemeinde Aumühle einen Zuschuss für die Jugendarbeit 2013.
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport am 25.10.2012 wurde aufgrund diesen Antrages der Gemeindevertretung empfohlen, in dem Haushalt 2013 einen Zuschuss i.H.v. 7.590 Euro (253 jugendliche Mitglieder aus Aumühle x 30,00 Euro je jugendlichem Mitglied) einzuplanen.
Dieser Betrag wurde im Haushalt 2013 durch die Gemeindevertretung berücksichtigt.
Anfang Januar 2014 stellte der TuS Aumühle-Wohltorf fest, dass er keine Antwort auf seinen Antrag erhalten hat und bat deshalb um Auszahlung.
Die im Haushalt 2014 bereitgestellten Mittel (erneut 30,00 Euro je jugendlichem Mitglied; insgesamt 7.600 Euro) werden für die Gewährung des Zuschusses zur Jugendarbeit 2014 benötigt, so dass im Haushalt 2014 keine Mittel für die Gewährung eines Zuschusses für die Jugendarbeit 2013 zur Verfügung stehen.
Die im HH 2013 nicht benötigten Mittel aus der HH-Stelle 1.55000.70000 könnten auf das HH-Jahr 2014 übertragen werden, und dann zur nachträglichen Gewährung verwandt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 7.590,00 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: 1.55000.70000 |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,5 kB
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