Beschlussvorlage - 12/014/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt unter Bezugnahme auf ihren Beschluss vom 13.02.2014 (TOP 10.2) und vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, dass die 15 Kindergartenplätze wie folgt zum 01.08.2014 eingerichtet werden sollen:

 

- die Trägerschaft der neuen Kindergartengruppe soll einem der bereits vorhandenen Träger (Agilo, ev. Kirchengemeinde, Montessori) übertragen werden.

- die 15 Kindergartenplätze sollen als Waldkindergartengruppe mit einer Betreuungszeit von tgl. 5 h eingerichtet werden.

 

Bis zur Entscheidung des Jugendhilfeausschusses soll die Standortfrage und die Art der Notunterkunft abschließend (und vorbehaltlich der Aufnahme der Plätze in den Bedarfsplan) durch die zuständigen Fachausschüsse geklärt werden.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die beiden Kindergarteneinrichtungen in Aumühle haben ihre vom Kreis Hrzgt. Lauenburg genehmigten Kindergartenplätze bereits seit 01.01.2014 vollständig belegt. Im laufenden Kindergartenjahr werden noch 8 Kinder das 3. Lebensjahr vollenden; diesen Kindern kann in Aumühle bis zum 31.07.2014 kein Ü3-Platz angeboten werden bzw. nur mit Sondergenehmigung des Kreises Hzgt. Lauenburg.

Dieses Problem wird sich im kommenden Kindergartenjahr noch weiter verschärfen, dann fehlt für insgesamt 11 Kinder ein Kindergartenplatz in den Einrichtungen; davon haben lt. Umfrage 6 Eltern für ihre Kinder Interesse an einem Waldkindergartenplatz.

 

Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung am 13.02.2014 beschlossen, dass über das Amt HEG ein Antrag beim Kreis Hzgt. Lauenburg gestellt werden soll zur Aufnahme von weiteren 15 Kindergartenplätzen.

Für die Prüfung des Antrages ist jedoch auch eine Beschreibung über die Umsetzung der Plätze erforderlich (vor allem: wo werden die Plätze geschaffen, voraussichtliche Betreuungszeit, besonderes Konzept).

Über die Aufnahme in den Bedarfsplan entscheidet der Jugendhilfeausschuss Ende Mai 2014 nach Vorberatung in der Teilfachplanungsgruppe, die wiederrum am 08. April tagt. Eine abschließende Entscheidung über die Art der Umsetzung der 15 Kindergartenplätze ist deshalb in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10. April 2014 noch zu treffen.

 

Der Betrieb eines Waldkindergartens mit maximal 15 Kindern ist eine Möglichkeit zur Schaffung der Plätze.

Ein Waldkindergarten ist auf eine Betreuung von tgl. 5 Stunden ausgerichtet. Der Kostenausgleich pro Kind mit einer 5h-Betreuung beträgt jährlich 2.002,00 Euro. Die lfd. Bezuschussung der Gemeinde dürfte bei etwa der Hälfte liegen. Die „Ersparnis“ der Gemeinde würde dann ergeben: 6 Kinder * 1.000 Euro * 3 Jahre = 18.000 Euro.

Auch für das Kindergartenjahr 2015/2016 wollen 6 Aumühler Eltern für ihre Kinder einen Waldkindergartenplatz; so dass sich dann damit tatächlich eine Entlastung für die bereits bestehenden Einrichtungen ergeben könnte.

 

Die bereits im Jahr 2013 durchgeführte Umfrage ergab, dass eine Auslastung der Gruppe bereits im Sommer 2015 erreicht werden könnte, mit Kindern auch aus Dassendorf und Wohltorf.

 

In Reinbek besteht bereits ein Waldkindergarten seit 7 Jahren, dessen Konzept dann auch in Aumühle umgesetzt werden soll.

Ein Bauwagen kostet in der kleinsten Größe ca. 19.000 Euro; zzgl. Mobiliar, Bio-Toilette, Küche, Ofen; insgesamt sollte die Gemeinde mit Anschaffungskosten i.H.v. 35.-40 TEuro rechnen. Dafür zahlt der Einrichtungsträger eine Miete.

Anschlüsse für z.B. Wasser etc. sind nicht erforderlich.

Ein Bauwagen ist aber nicht erforderlich, es könnte auch eine einfache Holzhütte sein. Die Eltern können sich vorstellen, z.B. das Mobiliar auf ihre Kosten anzuschaffen.

Die Unterstellmöglichkeit muss nur ganz einfach sein, weil sie nur für Notfälle genutzt wird (z.B. Hagel).

Für die Aufstellung der Schutzunterkunft sind bauordnungsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Dies stellt zurzeit die größte Hürde dar. Hier wird derzeit auch in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht die beste Alternative gesucht, deren Ergebnis nach positiver Abstimmung mit der Bauaufsicht dann dem Grundstückseigentümer vorgestellt werden wird.

 

Damit der Waldkindergartenbetrieb dennoch zum Sommer 2014, angedacht ist Montag, der 01.09.2014, starten kann, könnte als Übergangslösung die Aufstellung der Notunterkunft (z.B. Bauwagen oder Container) zwischen dem Anbau an der Sporthalle und dem Montessori-Kinderhaus in Betracht kommen.

 

Das Amt HEG empfiehlt der Gemeinde, die neue Gruppe einer der 3 bestehenden Einrichtungen in Aumühle anzugliedern. Es ist nicht absehbar, ob (ggf. wann) die Geburtenrate sich wieder so verändert, dass dann evtl. ein Platzüberangebot entsteht. Es empfiehlt sich deshalb die „Konkurrenz“ der Einrichtungsträger in überschaubarer Anzahl vorzuhalten. Die Einrichtungen könnten dann hausintern auf die Veränderung reagieren, z.B. mit Renteneintritt keine Nachbesetzung.

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport hat sich in seiner Sitzung vom 25.02.2014 mit der Thematik entsprechend seinem Auftrag aus der vorangegangen Gemeindevertretersitzung beschäftigt und empfiehlt nach eingehender Beratung der Gemeindevertretung nachfolgend formulierten Beschluss zu fassen (der Text ist redaktionell aufgrund der aktuellen Sachlage [außerplanmäßige Sitzung des KuBiSpo am 01.04.2014] leicht geändert worden):
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Noch nicht: erst mit den Entscheidungen zu dem Handlungsauftrag aus dem Beschluss.

Im Vermögenshaushalt:

 

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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