Beschlussvorlage - 03/086/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Buchenweg
Fällung eines Baumes (Eiche)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.09.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällen einer Eiche sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 1.4 – 2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/
Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück
„Buchenweg 1a“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Fällung einer Eiche auf dem Grundstück „Buchenweg 1a“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 – 2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 –
2. Änderung bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ benötigt.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 - 2. Änderung (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Der Planungsausschuss müsste festlegen, ob hier in diesem Fall eine Neuanpflanzung auf dem Grundstück „Buchenweg 1a“ erfolgen soll. Wenn ja, sollte genau festgelegt werden, in welchem Umfang die Neuanpflanzung vorzunehmen ist. Soll hier eine Ersatzpflanzung erfolgen, wird vorgeschlagen, dass eine Eiche, Stammumfang 18 – 20 cm, nachzupflanzen ist, da es sich bei der zur Fällung beantragten Eiche um einen kranken Baum handelt.
