Berichtsvorlage - 12/108/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Gemeindevertretung hat am 16.07.2015 beschlossen, die Planungsleistungen der LPH 1 – LPH 3 gem. HOAI sowie alle notwendigen Voruntersuchungen, wie z. B. die Vermessungsleistungen und Baugrunduntersuchungen, durchführen zu lassen.

 

Bislang wurden die LPH 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) abgeschlossen. Vor dem Bearbeiten der LPH 3 (Entwurfsplanung) sind nachstehende Punkte zu klären:

 

1. Für den Bau von Parkplätzen ist die Zustimmung der Erbbauberechtigten sowie die 
    Änderung der Erbbaurechtsverträge erforderlich.

2. Eintragung eines Leitungsrechts über ein Grundstück in der
    Sachsenwaldstraße zum Ableiten des Oberflächenwasser

 

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, für den notwendigen Grunderwerb die Grunderwerbspläne zu erstellen und für die Leitungsrechte die erforderlichen Leitungspläne.

 

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